Ausreisebedingungen für Minderjährige aus Chile ins Ausland

April 5th, 2018 | Familienrecht Chile

 

Minderjährigen wird bei der Ausreise aus Chile besondere Aufmerksamkeit geschenkt, unabhängig davon, ob diese in Begleitung oder ohne Begleitung reisen.
Bei begleiteten Minderjährigen überprüft die chilenische Polizei, ob die Begleitperson gegenüber dem Minderjährigen sorgeberechtigt ist, insbesondere in Fällen, in denen der Minderjährige nur von einem Erwachsenen begleitet wird.
Der folgende Artikel soll Aufschluss über die rechtlichen Ausreisebedingungen für Minderjährige aus Chile geben, um Unstimmigkeiten bei Reisen von begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen zu vermeiden.
 
Wer benötigt eine Genehmigung, um das Land Chile zu verlassen?
Minderjährige bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
 
Welcher Bearbeitungen und Dokumente bedarf es, um die Genehmigung zur Ausreise aus Chile von Minderjährigen abzuwickeln?
Die Ausreiseerlaubnis muss von einem Notar in Chile genehmigt werden. Um diese Bearbeitungen ausführen zu können, bedarf es folgender Dokumente:

• Personalausweis derjenigen Person, die die Ausreise des Minderjährigen genehmigt
• Geburtsurkunde des Minderjährigen oder das Familienbuch, um nachweisen zu können, dass es sich bei den Genehmigenden um die Eltern handelt
• Personalausweis des Minderjährigen
• Genehmigungsschreiben der Reise
 
Ist eine Genehmigung zu Ausreise von Minderjährigen erforderlich, wenn diese mit beiden Elternteilen ins Ausland verreisen?
Nein, es genügt, der chilenischen Interpol das Familienbuch oder die Geburtsurkunde vorzuzeigen, in welchen die Namen erscheinen. Zusätzlich ist – so wie bei jeder üblichen Ausreise – ebenso der Reisepass mit dem entsprechenden Visum vorzuzeigen, ausgenommen der Länder, mit denen ein Abkommen besteht, das bezüglich der Einreise lediglich das Vorliegen des Personalausweises gestattet.
 
Wer genehmigt die Ausreise aus Chile, wenn Minderjährige mit nur einem Elternteil verreisen?
Der Elternteil, welcher den Minderjährigen nicht begleitet, muss im Beisein eines Notars eine Genehmigung unterschreiben, welche die Ausreise erlaubt. Nicht zu vergessen ist, dass im Falle einer Ausreise aus Chile und Einreise in ein anderes Land immer das Erfordernis besteht, den Personalausweis oder wenn gefordert, den Reisepass des Minderjährigen vorzuzeigen.
 
Was geschieht, wenn einer der Elternteile verstorben ist?
Zusätzlich zum Familienbuch oder der Geburtsurkunde des Minderjährigen muss ebenso die Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils bei Ausreise vorgezeigt werden.
 
Was geschieht, wenn einer der Elternteile nicht aufzufinden ist, um die Ausreisegenehmigung zu bewilligen?
In einem solchen Fall ist die erforderliche Genehmigung vom Familiengericht des zugehörigen Wohnorts zu beantragen.
 
Welche Dokumente müssen dem Familiengericht vorgelegt werden, um eine Ausreisegenehmigung zu beantragen?
Um vor dem Familiengericht die Ausreisegenehmigung von Minderjährigen zu beantragen, muss sowohl die Geburtsurkunde der Minderjährigen und die beider Elternteile, die Heiratsurkunde, falls vorhanden, als auch alle restlichen Beweisdokumente vorgezeigt werden, welche die Zweckmäßigkeit für Minderjährige und die Dauer der Reise begründen, beispielsweise das Vorlegen der Fahrkarte oder des Flugtickets, aus welchen Reiseziel und Abreise- bzw. Ankunftsdatum hervorgehen.
 
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Genehmigung seitens des Familiengerichts?
Hierbei kommt es auf den Einzelfall an. Der Vorgang ist in zwei Anhörungen unterteilt: die Anhörung zur Vorbereitung und die gerichtliche Vernehmung. Vor dem Familiengericht muss ein Antrag gestellt werden, aus welchem hervorgeht, welcher Elternteil für die vorbereitende Anhörung geladen werden muss oder wer zuständig für das Erteilen der Genehmigung ist. Sollte sich der Vorgeladene nicht zur erwähnten Anhörung einfinden und/oder sollten genügend Beweisdokumente für die Ausreisegenehmigung vorliegen, so kann der Richter dieser Anhörung über den Ausreiseantrag entscheiden.
 
Was kann ein Elternteil tun, wenn der andere Elternteil die Ausreisegenehmigung aus Chile verweigert?
Wenn die Ausreisegenehmigung ohne die Anführung eines wesentlichen Grundes von einem Elternteil verweigert wird, kann eine erforderliche Genehmigung beim Familiengericht des zugehörigen Wohnorts beantragt werden.
 
Wer muss die Genehmigung erteilen, wenn das Sorgerecht (cuidado personal) des Minderjährigen an nur einen Elternteil oder an einen Dritten übertragen wurde?
In diesem Fall muss die Genehmigung vom Sorgeberechtigten erteilt werden, ausgenommen, es liegt ein Besuchsrecht zu Gunsten des anderen Elternteils vor. Unter diesen Umständen muss dieser ebenfalls eine entsprechende Genehmigung erteilen.

Sollte der sorgeberechtigte Elternteil vorweisen können, dass der andere Elternteil ungerechtfertigterweise keine direkte und regelmäßige Beziehung mit seinem Kind aufrechterhalten hat (Besuchsrecht), so kann der Richter den Sorgeberechtigten dazu befugen, mit seinem/ihrem Kind zu verschiedenen Gelegenheiten das Land zu verlassen. Dies gilt in jedem Einzelfall für maximal 15 Tage über den gesamten Zeitraum der folgenden zwei Jahre.
 
Wer muss die Ausreisegenehmigung bei adoptierten Kindern erteilen?
In diesem Fall müssen die Adoptiveltern die Ausreisegenehmigung erteilen.
 
Was geschieht, wenn der Zeitraum der Ausreisegenehmigung überschritten ist und der Minderjährige unberechtigterweise nicht nach Chile zurückgekehrt ist?
Unter solchen Umständen kann der Richter anordnen, die Unterhaltszahlungen, welche angeordnet wurden, einzustellen und gegebenenfalls einen Rückerstattungsanspruch dieser aufgrund der Vereinbarung hinsichtlich ziviler Aspekte der internationalen Kindesentführung, (Convención sobre aspectos civiles del secuestro internacional de niños) angenommen durch die Rechtsverordnung N° 386 des Auswärtigen Amts aus dem Jahre 1994, zu beantragen.

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