Meine Arbeit umfasst vor allem internationale Erbschaftsangelegenheiten wie z.B. grenzüberschreitende Fälle zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und Chile. Dazu gehören unter anderem die Überprüfung und Errichtung von Testamenten in Chile und von chilenischen Erbverträgen.
Darüber hinaus sind wir auf Fragen der Vermögensnachfolge und Unternehmensnachfolge in Chile spezialisiert. Beispielsweise, wenn Sie Vermögen zu Lebzeiten übertragen wollen oder auf der Suche nach einer steuerlich gesehen optimalen letztwilligen Nachfolgeregelung sind. Auch für eine Beratung nach Eintritt eines Erbfalles stehe ich zur Verfügung.
Im Falle des Wunsches einer Ausschlagung der Erbschaft (z. B. bei geerbten Schulden) unterstütze ich Sie und handel schnell, da hier gewisse Fristen eingehalten werden müssen.
Um eventuellen familiären Konflikten nach Eintritt eines Erbfalles vorzubeugen, berate ich Sie gerne bei der Errichtung letztwilliger Verfügungen und bei Gestaltungsmöglichkeiten von Erklärungen in einem Testament in Chile. Ich prüfe sowohl Testamente auf ihre Vollstreckbarkeit als auch auf die Verfügungsberechtigung der Testamentsvollstrecker.
Ist kein Testament in Chile vorhanden, gilt die gesetzliche Erbfolge nach chilenischem Recht.
Mein Ziel ist es, den Familienfrieden meiner Mandanten zu wahren, gerichtliche Prozesse zu vermeiden und steuerliche Aspekte zu beachten.
Sind einvernehmliche Lösungen bei erbrechtlichen Konfliktlagen aussichtslos, vertrete ich Sie selbstverständlich auch bei der Durchführung von gerichtlichen Verfahren in Chile.
Testament Chile – Unsere Schwerpunkte:
Ich habe langjährige praktische Erfahrung im Erbrecht Chile und verbinden den Blick für erb-, familien- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen mit fundierten steuerlichen Kenntnissen.