Eingetragene Lebenspartnerschaft in Chile – Acuerdo de Unión Civil

April 24th, 2018 | Familienrecht Chile

 

Was ist eine eingetragene Lebenspartnerschaft nach chilenischem Recht?
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Chile ist ein zwischen zwei zusammenlebenden Personen geschlossener Vertrag. Dieser hat die Absicht, die sich aus ihrem stabilen und dauerhaft emotionalen Zusammenleben ergebenden Rechtswirkungen zu bestimmen.
Der Vertrag kann sowohl zwischen heterosexuellen Paaren, als auch zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren geschlossen werden.
 
Erwirbt man beim Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Chile einen anderen Familienstand?
Ja, die Vertragsschließung verleiht den zusammenwohnenden Partnern den Familienstand einer Lebenspartnerschaft (span. Acuerdo de Unión Civil).
 
Wer kann den Vertrag einer eingetragenen Lebenspartnerschaft schließen?
Lediglich volljährige Personen, die in der Lage sind, ihre Vermögensverwaltung selbstständig zu bewerkstelligen, können eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Chile schließen.
 
Wie geht man eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Chile ein?
Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird von einem Standesbeamten beim Einwohnermelde- und Standesamt oder einem anderen, von den Partnern bestimmten Ort, der innerhalb der rechtlichen Zuständigkeit diesbezüglich liegen muss, eingegangen.
Die erstellte Urkunde muss vom Standesbeamten und beiden Partnern unterschrieben werden.
Die Partner erklären schriftlich, mündlich oder durch Gebärdensprache, dass sie nicht verheiratet sind und dass sie sich parallel in keiner weiteren bestehenden eingetragenen Partnerschaft befinden.
 
Was passiert mit der Urkunde?
Die durch das Einwohnermelde- und Standesamt erstellte Urkunde muss dort in ein spezielles Register eingetragen werden. Dieses Register sollte folgende Daten enthalten:
• Vollständige Namen und Geschlechter der Partner
• Datum
• Uhrzeit
• Ort und Kommune, in welcher der Vertrag geschlossen wurde
• Das Zertifikat über die Erfüllung der bestimmten Voraussetzungen zur Eingehung der eingetragenen Partnerschaft, erlassen durch das Standesamt
 
Wer ist rechtlich von einem Eingehen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Chile ausgeschlossen?
Die Blutsverwandten (Verwandtschaft, die direkt voneinander abstammen, wie: Eltern, Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder), sonstige angeheiratete Verwandte (beispielsweise Schwiegereltern, Schwiegersohn, Schwiegertochter, Schwager, Schwägerin) oder die kollaterale Verwandtschaft zweiten Grades (Geschwister) sind davon ausgeschlossen. Ebenso wenig können verheiratete Personen oder Personen, die sich bereits in einer eingetragenen Partnerschaft befinden, eine solche eingehen.
 
Werden im Ausland unterzeichnete eingetragene Lebenspartnerschaften in Chile anerkannt?
Ja, im Ausland unterzeichnete rechtsverbindlich eingetragene Lebenspartnerschaften werden in Chile anerkannt, vorausgesetzt, sie erfüllen die Bestimmungen des chilenischen Gesetzes, wie die Volljährigkeit der Partner, keine lineare oder kollaterale Verwandtschaft zwischen den Partnern und einen auf zwei übereinstimmenden Willenserklärungen basierenden, rechtmäßig geschlossenen Vertrag.
Der im Ausland unterzeichnete Vertrag muss in Chile in ein spezielles Register für eingetragene Lebenspartnerschaften eingetragen werden.

Eine im Ausland vorgenommene gleichgeschlechtliche Ehe wird in Chile als solche nicht anerkannt. Allerdings haben die Partner die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft abzuschließen, im Falle, dass sie alle Voraussetzungen erfüllen, die das nationale Recht diesbezüglich auferlegt (siehe oben).
 
Welche Rechte und Pflichten haben die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Chile?
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind zur gegenseitigen Unterstützung verpflichtet.
Ebenso sind sie verpflichtet, die Ausgaben ihres gemeinsamen Lebens zu begleichen, gemäß ihrer wirtschaftlichen Situation und Güterstandsregelung.
Die Partner behalten ihr Eigentum und die Verwaltung ihrer Güter, die vor der eingetragenen Partnerschaft erlangt wurden sowie diejenigen Güter, die sie während der Geltung des Vertrages erlangen, mit Ausnahme einer ausdrücklich vereinbarten anderen Modalität zur Güterverteilung in der eingetragenen Partnerschaft selbst.
 
Was geschieht mit dem Erbe der Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Sollte einer den Partner versterben, so stehen dem hinterbliebenen Partner dieselben Rechte wie einem hinterbliebenen Ehepartner zu.
Der hinterbliebene Partner kann somit durch das Testament das sogenannte Viertel des Aufbesserungserbteils (span. cuarta de mejoras) erlangen, was einem Viertel des Gesamterbes entspricht. Der Aufbesserungserbteil (25 Prozent) dient zur Verbesserung der Erbteile der rechtmäßigen Erben, also der Abkömmlinge, Aszendenten und des Ehegatten.
 
Welches Gericht ist zuständig für die Angelegenheiten bezüglich der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Chile?
Die Zuständigkeit obliegt einem Gericht am Wohnsitz des Beklagten.
 
Wie wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft beendet?
Es gibt folgende Möglichkeiten der Beendigung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Chile:
• Durch den natürlichen oder vermeintlichen Tod einer der Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft
• Gegebenenfalls durch die Eheschließung der beiden Partner
• Durch gegenseitige Übereinstimmung der Partner oder durch einseitige Willenserklärung eines Partners, wobei dieser Wille durch eine öffentliche Beurkundung oder eine ausgestellte Urkunde vor dem Standesamt protokolliert und letztlich auch der andere Partner darüber informiert werden muss
• Durch gerichtliche Erklärung in Bezug auf die Nichtigkeit des Vertrages
 
Ist eine finanzielle Ausgleichsleistung durch einen der beiden Partner bei Beendigung der eingetragenen Lebenspartnerschaft berechtigt?
Sollte einer der Partner sich ausschließlich um die Kinder gekümmert oder die häuslichen Arbeiten des gemeinsamen Haushaltes übernommen haben und aus diesem Grund nicht die Möglichkeit gehabt haben, eine bezahlte Arbeit während der Geltung des Vertrages auszuführen, oder diese lediglich in geringerem Maße als möglich oder gewollt ausführen konnte, so steht ihm eine solche Ausgleichsleistung zu. Er hat somit gegenüber dem anderen Partner einen Anspruch auf den Ausgleich der ihm wirtschaftlich entstandenen Beeinträchtigung, vorausgesetzt, dass die Beendigung der eingetragenen Partnerschaft durch gegenseitige Übereinstimmung, einseitige Willenserklärung oder gerichtlich erklärte Nichtigkeit des Vertrags erfolgt.
 
Hat ein Partner das Recht auf Hinterbliebenen- oder Witwenrente?
Ja, der hinterbliebene Partner erhält eine Witwenrente, vorausgesetzt, dass die eingetragene Partnerschaft mindestens ein Jahr vor dem Tod des einen Partners abgeschlossen wurde, oder mindestens drei Jahre, wenn der Betreffende zum Zeitpunkt der Vertragsschließung bereits Alters- oder Invalidenrente erhielt.


Sie haben spezielle Fragen zu dem Thema Familienrecht in Chile? Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular.