Namensänderung in Chile

Februar 23rd, 2018 | Chile Allgemein, Familienrecht Chile


Es gibt unterschiedliche Gründe für den Ersuch einer Namensänderung in Chile.
An einem Vor- oder Nachnamen kann vieles störend sein. Der Klang des Namens kann komisch sein, schlechte oder schlimme Assoziationen können hervorgerufen werden und er kann umständlich sein, so dass er immer wieder beschwerlich buchstabiert werden muss. Oft passt der Name aber auch einfach nicht mehr zu der Identität, die gelebt werden möchte.
 
Eine Namensänderung in Chile kann funktionieren, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
 
Die Fachbezeichnung für den rechtlichen Vorgang der Namensänderung lautet: „Berichtigung der Geburtsurkunde“ und beinhaltet die Änderung des Vornamens, des Familiennamens oder auch die Änderung beider.

Das regulierende Gesetz legt diesbezüglich vier Rechtsgründe für die Änderung des Vor- und/oder Familiennamens fest:

a) Im Falle eines lächerlich klingenden Vor- oder Familiennamens oder einer immateriellen bzw. materiellen Beeinträchtigung des Antragstellers durch seinen Namen;

b) Im Falle, dass es sich bei dem Vornamen bzw. Nachnamen oder beiden um einen Namen nicht spanischen Ursprungs handelt (das Gesetz genehmigt die Übersetzung oder Änderung).

c) Im Falle einer nicht ehelichen oder unbestimmbaren Abstammung kann entweder ein weiterer Familienname hinzugefügt werden, sollte die Person ansonsten lediglich mit einem Familiennamen eingeschrieben werden oder einer der Familiennamen kann unter der Voraussetzung geändert werden, dass beide ursprünglichen Familiennamen ansonsten identisch wären.

d) Im Falle, dass der Antragsteller seit mehr als fünf Jahren, aus plausiblen Gründen, unter einem anderen Vor- und/oder Familiennamen als seinem eigenen bekannt ist.

Um nun belegen zu können, dass Vor- und/oder Familiennamen über mehr als fünf Jahre genutzt wurden, bedarf es Zeugen und dies belegende Dokumente (falls vorhanden).
Da normalerweise keine derartigen Dokumente vorhanden sind, wird sich auf die Beglaubigung der Zeugen über den Gebrauch des Vor- und/oder Familiennamens über fünf Jahre beschränkt. Dabei darf es sich bei den Zeugen nicht um direkte Verwandte handeln, sondern vielmehr um Freunde, Nachbarn, Kollegen etc.
 
Die Auswirkungen der Namensänderungen in Chile äußern sich in der zukünftigen Nutzung des neuen Vor- und/oder Familiennamens des Antragstellers ab dem Zeitpunkt der Änderung. Der Antragsteller ist folglich verpflichtet, die Änderung allen zuständigen Einrichtungen und Behörden zu melden (beispielsweise: Bankkonten, Eigentumsregister, Heiratsurkunde, etc.), damit diese anhand der Daten die Änderung durchführen können. Dies geschieht nicht automatisch, sondern sollte bei Abschluss des Prozesses durch den Antragsteller erbeten werden.

Dabei ist ebenso zu beachten, dass sich die RUT (Rol Único Tributario) nicht ändert, es sich rechtlich gesehen somit immer noch um dieselbe Person mit denselben Eltern und Kindern handelt.
 
Letztlich muss zur Kenntnis genommen werden, dass sich die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und Kindern durch die Namensänderung weder verändern noch einstellen. Die Unterhaltspflicht beispielsweise, gegenüber seinem minderjährigen Kind bleibt somit bestehen, selbst wenn dieses nicht mehr den Familiennamen eines seines biologischen Elternteils trägt. Auch erbrechtliche Rechte und Pflichten dauern fort.

Dieser Prozess findet vor den Zivilgerichten in Chile statt und dauert in der Regel zwischen acht bis zehn Monate an.


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