Als deutscher Staatsbürger können Sie auch ohne Visum in Chile als Tourist einreisen und erhalten eine Aufenthaltsgenehmigung für 90 Tage. Voraussetzung der Einreise ist, dass Ihr Reisepass noch mindestens 6 Monate Gültigkeit besitzt. Bei der Einreise in Chile erhalten Sie am Flughafen eine Touristenkarte (dünnes weißes Blättchen Papier), die für die Ausreise unbedingt aufbewahrt werden muss! Sollte diese verloren gehen, müssen Sie sich bei der Policía de Investigaciones de Chile (PDI) melden.
Es gibt die Möglichkeit für 100 USD eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes beim Ausländeramt zu beantragen. Wenden Sie sich dafür an das zuständige Ausländeramt in Chile:
Ministerio del Interior
Agustinas 1235, Piso 2°
Santiago de Chile
Visum Chile:Für einen längeren Aufenthalt benötigen Sie jedoch grundsätzlich ein Visum in Chile. Es gibt verschiedene Visa-Typen:
- Working Holiday Programm (Für junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren)
- Arbeitsvisum
- Visum Chile für befristeten Aufenthalt
- Studenten- und Schülervisum
Behördengänge nach Erhalt eines Visums für Chile NACH der Einreise in Chile:
WICHTIG: Bei der Einreise erhalten Sie einen Stempel mit dem Einreisedatum in Ihren Reisepass. Dieser MUSS gut leserlich sein. Bitte achten Sie darauf.
1. Visum Chile registrieren lassen
Policía de Investigaciones de Chile (PDI)
Adresse: Eleuterio Ramírez 852, Santiago
Benötigte Dokumente: Reisepass
Kosten: 800 CLP (ca. 1,10 EUR)*
=> Sie erhalten ein Papier mit dem Namen “Registro de Visa”
2. Beantragung der RUT
Servicio de Registro Civil e Identificación
Adresse: Huerfanos 1570 (2. Stock)
Kosten: 4.050 CLP (ca. 5,50 EUR)*
Benötigte Dokumente:
1. Kopie des Reisepasses (Persönliche Daten)
2. Visa (im Reisepass)
3. Einreisestempel (im Reisepass)
4. Kopie des Dokuments der PDI (Registro de Visa)
=> Sie erhalten Ihren chilenischen Personalausweis ca. 2-4 Wochen nach Beantragung. Sie können unter folgendem Link sehen, wann dieser fertiggestellt und abholbereit ist:
https://portal.sidiv.registrocivil.cl/usuariosportal/pages/DocumentRequestStatus.xhtml
3. Anmeldung beim Steueramt „Servicio de Impuestos Internos“ (SII)
WICHTIG: Erst nach Erhalt der RUT möglich
Servicio de Impuestos Internos
Adresse: General del Canto 281, Providencia, Santiago
Möchten Sie Ihr Visum in Chile verlängern bzw. eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen, wenden Sie sich vor Ablauf Ihres Visums an das o.g. Departamento de Extranjería y Migración. Genaue Informationen für die Beantragung einer unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung in Chile erhalten Sie unter folgendem Link in spanischer Sprache:
http://www.extranjeria.gob.cl/pasos-a-seguir-para-obtener-una-permanencia-definitiva/
Wenn Sie Unterstützung oder Beratung Zum Thema Visum Chile benötigen, stehen wir Ihnen von der Kanzlei Palma & Palma Abogados gerne zur Seite.
* Wechselkurs Stand: 06/2016