STEUERREFORM IN CHILE: ÄNDERUNGEN IM CHILENISCHEN EINKOMMENSTEUERGESETZ (LEY DEL IMPUESTO A LA RENTA EN CHILE)

September 14th, 2017 | Chile Allgemein, Steuerrecht Chile


Die Steuerreform in Chile hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Änderungen im chilenischen Einkommensteuergesetz (LIR) bewirkt, wie beispielsweise:

Tarif für persönliche Einkommensteuer:
Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer für natürliche Personen ist seit dem 01.01.2017 von vormals 40% auf nunmehr 35% gesenkt.

Vereinfachte Besteuerung von kleinen und mittleren Unternehmen:
Die Steuerreform in Chile hat die für kleine und mittlere Unternehmen bestehenden Besteuerungssysteme modifiziert und die Besteuerung nach den Vorschriften der Artikel 14 bis und 14 quater LIR abgeschafft. Für die vereinfachte Besteuerung nach Artikel 14 ter LIR können entsprechend der aktuellen Fassung dieser Vorschrift nunmehr Unternehmen optieren, deren durchschnittliche Jahreseinnahmen in den letzten drei Wirtschaftsjahren vor Wahl des vereinfachten Besteuerungssystems den Betrag von 50.000 UF (etwa 1.800.000 Euro) nicht überstiegen haben und in keinem dieser maβgebenden Wirtschaftsjahre die Jahreseinnahmen höher als 60.000 UF (etwa 2.170.000 Euro) waren.

Dieses Steuersystem ermöglicht eine vereinfachte Buchführung, es befreit von der Verpflichtung Bücher zu führen und weiteren abgabenrechtlichen Verpflichtungen. Zudem befreit dieses System von der Zahlung der Unternehmenssteuer Impuesto de Primera Categoría für Unternehmen, deren Anteilseigner ausschließlich natürliche Personen sind.

Förderung von Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens:
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einen Steuerabzug für Investitionen in Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wahrzunehmen. Unternehmen, die ihren Gewinn nach der doppelten Buchführung ermitteln und deren Einnahmen in den letzten drei Wirtschaftsjahren vor Anschaffung des Wirtschaftsgutes durchschnittlich bis zu 25.000 UF (etwa 900.000 Euro) betragen haben, können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung eines unbeweglichen Wirtschaftsgutes des Anlagevermögens 6% der Anschaffungs- und Herstellungskosten von der Unternehmenssteuer Impuesto de Primera Categoría abziehen. Für Unternehmen, deren durchschnittliche Einnahmen zwischen 25.000 UF und 100.000 UF (zwischen etwa 900.000 bis 3.600.000 Euro) lagen, beträgt der Abzugsbetrag zwischen 4% und 6% der Anschaffungs- und Herstellungskosten.

Investitionsanreize für mittlere Unternehmen:
Für Unternehmen, deren durchschnittliches Jahreseinkommen in den vergangenen drei Wirtschaftsjahren 100.000 UF (etwa 3.6000.000 Euro) nicht überstiegen hat, wurde ein Investitionsanreiz geschaffen, der darin besteht, bis zu 50% des Gewinnes, höchstens jedoch 4.000 UF (etwa 145.000 Euro) im Unternehmen investiert zu belassen und vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen.

Pauschalbesteuerung für Unternehmen der Bereiche Transport, Landwirtschaft und Bergbau:
Das System der pauschalen Besteuerung von Unternehmen wurde neu gestaltet. Nunmehr können Unternehmen ihr Einkommen pauschal versteuern, wenn deren jährliche Umsätze höchstens 5.000 UF (etwa 180.000 Euro) für Transportunternehmen, 9.000 UF (etwa 320.000 Euro) für Betriebe der Landwirtschaft bzw. 17.000 UF (etwa 610.000 Euro) für Bergbauunternehmen betragen.

Besteuerung von Veräusserungsgewinnen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften:
Gewinne aus der Veräusserung von Anteilen an Kapitalgesellschaften werden stets der persönlichen Einkommenssteuer Impuesto Global Complementario oder Impuesto Adicional unterworfen, unabhängig davon, ob die Anteile innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr oder vor mehr als einem Jahr angeschafft wurden.

Veräußerungsgewinne bei Immobilien im Privatvermögen:
Gewinne aus der Veräußerung von Immobilien von inländischen natürlichen Personen sind bis zu einem Betrag von 8.000 UF (etwa 290.000 Euro) steuerfrei. Der darüber hinausgehende Gewinn wird wahlweise entweder mit der persönlichen Einkommensteuer Impuesto Global Complementario besteuert oder mit einer einmaligen Steuer in Höhe von 10%.

Internationale Besteuerung:
Grundsätzlich haben Steuerpflichtige in Chile deren im Ausland erzielten Einkünfte zu besteuern, wenn sie diese tatsächlich erhalten. Mit der Steuerreform in Chile wurde eine Vorschrift eingeführt, dass darüber hinaus auch diejenigen Einkünfte dem Steuerpflichtigen in Chile zuzurechnen sind, die von im Ausland ansässigen Entitäten (Organisationen), die der Steuerpflichtige kontrolliert, erzielt werden und zwar unabhängig davon, ob diese Einnahmen tatsächlich nach Chile gelangen oder nicht.