Die Amtssprache in Chile ist Spanisch, jedoch wird im Geschäftsverkehr teilweise auch Englisch gesprochen. Grundkenntnisse der spanischen Sprache sind aber in jedem Fall empfehlenswert. Bei Geschäftsreisen ist zu beachten, dass in den chilenischen Ferienmonaten Januar und Februar viele Unternehmen Betriebsferien machen.
Feiertage und Feste in Chile:
Tag | Feierlichkeit | Rechtsgrundlage |
1. Januar | Neujahr | Ley 2.977 |
Ley 19.973 | ||
beweglich | Karfreitag | Ley 2.977 |
beweglich | Ostersonntag | Ley 2.977 |
1. Mai | Tag der Arbeit | Código del Trabajo |
Ley 19.973 | ||
21. Mai | Seeschlacht bei Iquique | Ley 2.977 |
29. Juni | San Pedro und San Pablo | Ley 2.977 |
Ley 18.432 | ||
Ley 19.668 | ||
16. Juli | Fest der Schutzpatronin Jungfrau del Carmen | Ley 20.148 |
15. August | Mariä Himmelfahrt | Ley 2.977 |
18. September | Unabhängigkeitstag | Ley 2.977 |
Ley 19.973 | ||
19. September | Tag des Heeres | Ley 2.977 |
Ley 20.629 | ||
12. Oktober | Iberoamerika-Tag | Ley 3.810 |
Ley 19.668 | ||
31. Oktober | Reformationstag | Ley 20.299 |
01. November | Allerheiligen | Ley 2.977 |
08. Dezember | Mariä Empfängnis | Ley 2.977 |
25. Dezember | Weihnachten | Ley 2.977 |
Ley 19.973 |
Ausländer, die in Chile arbeiten möchten, benötigen ein Visum, das in einer diplomatischen Vertretung Chiles in Deutschland beantragt werden kann (Mehr zum Thema Visum).
Deutsche Staatsangehörige, bei einem Kurzaufenthalt:
- benötigen für die Einreise nach Chile für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
- bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und unbedingt aufbewahrt werden muss! Sollte diese verloren gehen, müssen Sie sich bei der Policía de Investigaciones de Chile (PDI) melden.
- Eine Aufenthaltsverlängerung ist einmalig um weitere 90 Tage möglich.
Einreisevoraussetzungen:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass
- Kinderausweise mit Passfoto werden anerkannt, sofern das Kind von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet wird.
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Aufenthaltsverlängerung:
Wenn Sie länger als 90 Tage in Chile bleiben wollen, können Sie durch kurze Aus- und Wiedereinreise (z.B. ein Wochenend-Trip nach Argentinien) die Touristenkarte automatisch für weitere 90 Tage erneuern, und das theoretisch unbegrenzt. Viele Ausländer nutzen diese Möglichkeit, die vom Gesetz jedoch nicht ausdrücklich anerkannt ist. Ansonsten sind 100 USD für die einmalige Verlängerung bei der Ausländerbehörde (Departamento de Extranjería y Migración) zu entrichten.
Auslandskrankenversicherung:
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Chile benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung. Diese ist sowohl von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt notwendig und empfehlenswert. Die deutsche Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel die Behandlung von Not- und Krankkheitsfällen in allen medizinischen Einrichtungen ab.
Über den besten medizinischen Standard verfügen die folgenden Privatkliniken:
Clínica Alemana,
Av. Vitacura 5951, Vitacura, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2210 1111
Clínica Santa María,
Av. Santa María 0500, Providencia, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2913 0000
Clínica Las Condes,
Estoril 450, Las Condes, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2210 4000
Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser in Chile finden Sie hier:
Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser
Devisen:
Allgemeines und weithin exklusives Zahlungsmittel ist der Chilenische Peso (CLP). Am bequemsten heben Sie Bargeld (Pesos) mit der EC/Maestro-Karte oder Kreditkarte an den Bankautomaten der Redbanc-Kette in allen größeren Städten ab (hier können Sie eine Liste sämtlicher in Chile vorhandener Redbanc Geldautomaten finden) – pro Tag maximal 200.000 Pesos. Die Abhebung kostet je nach Bankanbieter ca. 3-5 EUR pro Abhebung. In Restaurants, größeren Läden, Supermärkten etc. kann man fast überall mit den gängigen Kreditkarten bezahlen.
Landeswährung und Fremdwährungen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Wechselbelege aufzuheben, da nur gegen Vorlage der Umtauschbescheinigung Landeswährung zurückgetauscht wird.
Der Erwerb von Devisen im Land selbst ist Ausländern ohne einen festen Wohnsitz in Chile nicht gestattet.
Kontaktinformationen der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile:
Deutsche Botschaft Santiago
Las Hualtatas 5677 – Vitacura
Casilla 220, Correo 30
Santiago de Chile
Chile
Tel: +56 (2) 2 463 2500
Fax: +56 (2) 2 463 2525
e-Mail: info@santiago-de-chile.diplo.de
Web: http://www.santiago.diplo.de/