Chile – Tipps für Reisende

November 15th, 2014 | Chile Allgemein


Die Amtssprache in Chile ist Spanisch, jedoch wird im Geschäftsverkehr teilweise auch Englisch gesprochen. Grundkenntnisse der spanischen Sprache sind aber in jedem Fall empfehlenswert. Bei Geschäftsreisen ist zu beachten, dass in den chilenischen Ferienmonaten Januar und Februar viele Unternehmen Betriebsferien machen.

Feiertage und Feste in Chile:

Tag Feierlichkeit Rechtsgrundlage
1. Januar Neujahr Ley 2.977
Ley 19.973
beweglich Karfreitag Ley 2.977
beweglich Ostersonntag Ley 2.977
1. Mai Tag der Arbeit Código del Trabajo
Ley 19.973
21. Mai Seeschlacht bei Iquique Ley 2.977
29. Juni San Pedro und San Pablo Ley 2.977
Ley 18.432
Ley 19.668
16. Juli Fest der Schutzpatronin Jungfrau del Carmen Ley 20.148
15. August Mariä Himmelfahrt Ley 2.977
18. September Unabhängigkeitstag Ley 2.977
Ley 19.973
19. September Tag des Heeres Ley 2.977
Ley 20.629
12. Oktober Iberoamerika-Tag Ley 3.810
Ley 19.668
31. Oktober Reformationstag Ley 20.299
01. November Allerheiligen Ley 2.977
08. Dezember Mariä Empfängnis Ley 2.977
25. Dezember Weihnachten Ley 2.977
Ley 19.973

 

Ausländer, die in Chile arbeiten möchten, benötigen ein Visum, das in einer diplomatischen Vertretung Chiles in Deutschland beantragt werden kann (Mehr zum Thema Visum).

Deutsche Staatsangehörige, bei einem Kurzaufenthalt:

  • benötigen für die Einreise nach Chile für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
  • bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt und unbedingt aufbewahrt werden muss! Sollte diese verloren gehen, müssen Sie sich bei der Policía de Investigaciones de Chile (PDI) melden.
  • Eine Aufenthaltsverlängerung ist einmalig um weitere 90 Tage möglich.

Einreisevoraussetzungen:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass
  • Kinderausweise mit Passfoto werden anerkannt, sofern das Kind von einem Elternteil oder Sorgeberechtigten begleitet wird.
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise

Aufenthaltsverlängerung:
Wenn Sie länger als 90 Tage in Chile bleiben wollen, können Sie durch kurze Aus- und Wiedereinreise (z.B. ein Wochenend-Trip nach Argentinien) die Touristenkarte automatisch für weitere 90 Tage erneuern, und das theoretisch unbegrenzt. Viele Ausländer nutzen diese Möglichkeit, die vom Gesetz jedoch nicht ausdrücklich anerkannt ist. Ansonsten sind 100 USD für die einmalige Verlängerung bei der Ausländerbehörde (Departamento de Extranjería y Migración) zu entrichten.


Auslandskrankenversicherung:
Für Ihren Auslandsaufenthalt in Chile benötigen Sie als Residenten, Studenten, Sprachschüler, Reisende, Auswanderer, Firmen, Personen die im Ausland arbeiten, Praktikanten, Working-Holiday-Teilnehmer eine passende Krankenversicherung. Diese ist sowohl von der kurzfristigen Reise bis zum unbegrenzten Auslandsaufenthalt notwendig und empfehlenswert. Die deutsche Auslandskrankenversicherung deckt in der Regel die Behandlung von Not- und Krankkheitsfällen in allen medizinischen Einrichtungen ab.

Über den besten medizinischen Standard verfügen die folgenden Privatkliniken:

Clínica Alemana,
Av. Vitacura 5951, Vitacura, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2210 1111

Clínica Santa María,
Av. Santa María 0500, Providencia, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2913 0000

Clínica Las Condes,
Estoril 450, Las Condes, Santiago de Chile
Tel. +56 2 2210 4000

Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser in Chile finden Sie hier: 
Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser 


Devisen:
Allgemeines und weithin exklusives Zahlungsmittel ist der Chilenische Peso (CLP). Am bequemsten heben Sie Bargeld (Pesos) mit der EC/Maestro-Karte oder Kreditkarte an den Bankautomaten der Redbanc-Kette in allen größeren Städten ab (hier können Sie eine Liste sämtlicher in Chile vorhandener Redbanc Geldautomaten finden) – pro Tag maximal 200.000 Pesos. Die Abhebung kostet je nach Bankanbieter ca. 3-5 EUR pro Abhebung. In Restaurants, größeren Läden, Supermärkten etc. kann man fast überall mit den gängigen Kreditkarten bezahlen.

Landeswährung und Fremdwährungen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Es empfiehlt sich, die Wechselbelege aufzuheben, da nur gegen Vorlage der Umtauschbescheinigung Landeswährung zurückgetauscht wird.
Der Erwerb von Devisen im Land selbst ist Ausländern ohne einen festen Wohnsitz in Chile nicht gestattet.


Kontaktinformationen der Deutschen Botschaft in Santiago de Chile:
Deutsche Botschaft Santiago
Las Hualtatas 5677 – Vitacura
Casilla 220, Correo 30
Santiago de Chile
Chile
Tel: +56 (2) 2 463 2500
Fax: +56 (2) 2 463 2525
e-Mail: info@santiago-de-chile.diplo.de
Web: http://www.santiago.diplo.de/