Vollstreckungsprozess in Chile
Der chilenische Vollstreckungsprozess (juicio ejecutivo) ist das effizienteste Verfahren, wenn eine Urkunde vorliegt, die eine unzweifelhafte Verpflichtung enthält und als vollstreckbarer Titel anerkannt ist. Ziel dieses Verfahrens ist die Durchsetzung von Verpflichtungen, die in solchen vollstreckbaren Titeln dokumentiert sind.
Voraussetzungen für die Einleitung eines Vollstreckungsprozesses:
- Es muss ein vollstreckbarer Titel vorliegen, der die betreffende Verpflichtung enthält.
- Der Titel muss präzise angeben, was geschuldet wird.
- Die Verpflichtung muss zum Zeitpunkt der Klage fällig sein.
- Der Anspruch darf nicht verjährt sein.
Vollstreckbarer Titel
Ein vollstreckbarer Titel ist ein Dokument, das ein Recht oder eine Verpflichtung eindeutig festlegt und das von der Rechtsordnung als hinreichend erachtet wird, um die zwangsweise Durchsetzung der Verpflichtung zu ermöglichen.
Damit ein Titel vollstreckbar ist, muss er „vollwertig“ (perfecto) sein, was bedeutet:
- Er muss einem der im Artikel 434 des chilenischen Zivilprozessgesetzbuches (Código de Procedimiento Civil) beschriebenen Titel entsprechen.
- Nur ein vollwertiger Titel erlaubt es, eine Vermutung der Richtigkeit zugunsten des Vollstreckungsgläubigers zu schaffen und die Beweislast auf den Schuldner zu verlagern, indem der im Titel festgelegte Inhalt als wahr angenommen wird.
Klassifizierung der vollstreckbaren Titel
Vollwertige vollstreckbare Titel
Diese sind ausreichend, damit das Gericht eine vorläufige Entscheidung im Rahmen der Klage auf Vollstreckung (demanda ejecutiva) trifft. Zu den vollwertigen Titeln gehören:
- Rechtskräftige, endgültige und vollstreckbare Urteile.
- Beglaubigte Abschriften öffentlicher Urkunden.
- Vergleichsniederschriften vor Gericht, die von einem Urkundsbeamten oder zwei Zeugen beglaubigt wurden.
- Privatschriftliche Urkunden, die gerichtlich anerkannt oder deren Gültigkeit gerichtlich angeordnet wurde.
- Gerichtliches Anerkenntnis.
- Alle Inhaber- oder Namenspapiere, die gesetzlich ausgegeben wurden und fällige Verpflichtungen beinhalten.
- Weitere Titel, denen das Gesetz Vollstreckbarkeit verleiht, z.B. Kaufverträge über bewegliche Sachen in privatschriftlicher Form mit beglaubigter Unterschrift durch einen Notar oder Standesbeamten.
Nicht vollwertige vollstreckbare Titel
Hierbei handelt es sich um Titel, die zur Einleitung der Zwangsvollstreckung nicht ausreichen und noch „vorgeschalteter Vorbereitungsmaßnahmen“ bedürfen.
Dies gilt z.B. für Rechnungen, privatschriftliche Schuldanerkenntnisse oder unterzeichnete Korrespondenz. In solchen Fällen muss der Schuldner vom Richter geladen werden, um entweder ein Schuldanerkenntnis abzugeben oder seine Unterschrift anzuerkennen. Dieses Anerkenntnis ist eine der vorbereitenden Maßnahmen, die nach Artikel 435 des chilenischen Zivilprozessgesetzes notwendig sind, um den Titel vollwertig und damit vollstreckbar zu machen.
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