Arbeiten in Chile – Das chilenische Arbeitsrecht

Februar 25th, 2015 | Arbeiten in Chile, Chile Allgemein


Rechtsgrundlage des chilenischen Arbeitsrechts ist der Código del Trabajo de Chile.
Immer mehr Menschen aus Europa oder anderen Teilen der Welt arbeiten in Chile, z. B. als Fachkräfte in der Minenindustrie oder Energiewirtschaft (neue Energien) und im Bereich der Ingenieurs- und Geowissenschaften.

Das chilenische Arbeitsrecht unterteilt sich wie folgt:

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Arbeiten in Chile – Allgemein:
Das chilenische Arbeitsrecht verlangt, dass in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern 85 Prozent der Angestellten chilenische Staatsbürger sind. Die Begrenzung gilt nicht bei ausländischen Staatsbürgern, soweit diese ein Aufenthaltsrecht von mehr als 5 Jahren besitzen oder mit einem chilenischen Staatsbürger verheiratet sind oder deren Arbeit nicht von einem chilenischen Staatsbürger übernommen werden kann (spezialisierte Fachkräfte). Der gewerkschaftliche Organisationsgrad ist in Chile im Vergleich zu Deutschland eher gering.


Arbeitsvertrag:
Der Beschluss eines Arbeitsvertrags ist grundsätzlich mündlich möglich, jedoch besteht eine gesetzliche Verpflichtung diesen innerhalb von zwei Wochen schriftlich festzuhalten. Wird dieser Zeitraum nicht eingehalten sind Strafzahlungen fällig.
Der Arbeitsvertrag gilt grundsätzlich als unbefristet, wenn eine Befristung nicht vertraglich geregelt ist. Eine Probezeit wie in Deutschland ist nicht üblich.
Zeitverträge haben eine Laufzeit von maximal einem Jahr, bei leitenden Angestellte oder Personen mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss beträgt die Laufzeit zwei Jahre.


Mindesteinkommen:
Das chilenische Arbeitsrecht sieht ein gesetzlich festgelegtes monatliches Mindesteinkommen (span. Ingreso Mínimo Mensual) von 225.000 chilenischen Pesos vor (Stand: 10. Februar 2015; umgerechnet etwa 320 EUR)


Arbeitszeiten:
Die Höchstarbeitszeit beträgt 45 Stunden pro Woche und maximal 10 Stunden pro Tag.
Überstunden sind maximal 2 pro Tag zulässig und müssen mit einem 50 prozentigen Aufschlag auf das Normalgehalt bezahlt werden.


Krankheit:
Es besteht für den Arbeitgeber keine Verpflichtung auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, dies übernimmt die Krankenversicherung spätestens nach 3 Tagen.


Urlaub:
Nach 1 Jahr Beschäftigung in einem Unternehmen haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf 15 Tage Urlaub. Nach 10 Jahren Beschäftigung erhöht sich der Urlaubsanspruch alle 3 Jahre um 1 Tag.
Mütter haben Urlaubsanspruch ab 6 Wochen vor bis 12 Wochen nach der Geburt und genießen Kündigungsschutz vom ersten Tag ihrer Schwangerschaft bis 1 Jahr nach der Geburt.
Bei einer Anzahl von mehr als 20 Arbeitnehmerinnen – unabhängig davon, ob diese Mütter sind – sind Unternehmen dazu verpflichtet eine unternehmenseigene Kindertagesstätte zu führen.
Auch Väter haben Anspruch auf Urlaub bei der Geburt eines Kindes; sie erhalten 5 Tage Vaterschaftsurlaub.


Vertragsbeendigung:
Bei Kündigungen und Abfindungszahlungen stellt das chilenische Arbeitsrecht hohe Anforderungen:
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses seitens des Arbeitgebers ist dieser zu einer Begründung verpflichtet; Gründe können beispielsweise sein: wirtschaftliche Veränderungen, Produktionsrückgang etc.
Bei leitenden oder weisungsberechtigten Angestellten, bei Haushaltsangestellten und Mitarbeitern, die ein besonderes Vertrauensverhältnis zum Vorgesetzten besitzen, ist eine Kündigung ohne besonderen Grund möglich (span. por desahuicio). Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage, die jedoch durch die Zahlung eines weiteren Monatsgehalts ersetzt werden kann.

Bei Kündigung aus o.g. Gründen hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, maximal jedoch 11 Monatsgehälter.
Bei Kündigung ohne Grund bzw. ohne schwere Pflichtverletzung seitens des Arbeitnehmers, hat der Gekündigte Anspruch auf eine höhere Abfindung (Erhöhung um 30 bis 100 Prozent möglich)
Aber auch hier kann man von vorn herein vertraglich regeln, wie hoch diese Entschädigung sein soll. Dies ist zu empfehlen.


Gewinnbeteiligung:
Arbeitgeber sind verpflichtet jeden Arbeitnehmer am Unternehmensgewinn zu beteiligen. Entweder mit einer Ausschüttung von 30 Prozent des Jahresgewinns oder durch Sonderzahlungen von 25 Prozent des Jahresgehalts. Maximal bis zum 4,75-fachen des monatlichen Mindestlohns.
Arbeitgebern ist zu empfehlen den Arbeitsvertrag so aufzusetzen, dass diese Beteiligung bereits im Nettolohn enthalten ist.


Lohnnebenkosten:
In Chile gelten die geringsten Lohnnebenkosten in ganz Lateinamerika!
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen Anteil zur Arbeitslosenversicherung, Unfallversicherung und Hinterbliebenenversicherung zu entrichten. Sozialversicherungsbeiträge trägt der Arbeitnehmer grundsätzlich allein.
 
arbeiten in chile
Quelle: Lohn- und Lohnnebenkosten, Germany Trade and Invest, April 2013
 

Es ist auf eine ausreichende Krankenversicherung bei Arbeiten in Chile zu achten. Es gibt die Möglichkeit sich privat zu versichern (ISAPRES) oder eine Standardversorgung (FONASA) in Anspruch zu nehmen. Eine Standardversorgung erhält man beim Fondo Nacional de Salud FONASA (www.fonasa.cl). Bzgl. privater Krankenkassen kann man sich bei der Aufsichtsbehörde der Krankenkassen (Superintendencia de Salud) informieren. Zu den oben genannten 7 Prozent Krankenversicherungsbeiträgen ist je nach Leistungsauswahl ein zusätzlicher Beitrag zu zahlen. Hier gibt es teilweise große Unterschiede im Leistungsangebot; ein Vergleich von Leistungen und Kosten ist daher zu empfehlen.
Liegt das in Chile erzielte Einkommen über der Bemessungsgrenze, ist eine Wahl der besten Leistungs-Pläne möglich.

Bei vorübergehender Arbeit in Chile bzw. Arbeiten in Chile für einen bestimmten Zeitraum und anschließender Rückkehr nach Deutschland, gibt es die Möglichkeit einer Auslandskrankenversicherung für Chile. Diese sollte vor Abflug abgeschlossen werden. Es empfiehlt sich hier eine Anwartschaft bei der bisherigen deutschen Krankenkasse. In der privaten Krankenversicherung (PKV) hängen die Kosten vom gewählten Tarif ab. Wer sich nur für den eventuellen Fall einer Rückkehr absichern möchte, sollte in der PKV nur eine kleine Anwartschaft (etwa 10 Prozent des alten Beitrags) wählen.