In Chile arbeiten

Wenn Sie in Chile arbeiten möchten oder von Ihrem Arbeitgeber nach Chile gesandt werden, stellen sich häufig viele arbeitsrechtliche Fragen. Sie betreffen beispielsweise Arbeitsverträge, Mindesteinkommen, Höchstarbeitszeit, Urlaubsregelung, Kündigung, Abfindungszahlung oder Sozialversicherungskosten.
Sie werden von uns individuell sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beraten und vertreten. Selbstverständlich erstreckt sich unsere Beratung auch auf Arbeitgeber ausländischer bzw. deutscher Unternehmen mit oder ohne Sitz in Chile.


Unsere fachkundige Beratung im Arbeitsrecht Chile umfasst folgende Bereiche:

  • Arbeitsverträge
  • Aufhebungsverträge
  • Abmahnung, Kündigung, Abfindung
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten

  • Eine frühzeitige Arbeitsrechtsberatung dient der Vermeidung eventueller erheblicher Nachteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Insbesondere das Einhalten von Fristen kann entscheidend für den Erfolg bestimmter Verfahren sein.

    Die rechtlichen Bestimmungen des chilenischen Arbeitsrechts unterscheiden sich für Arbeitgeber von denen des deutschen Arbeitsrechts in einigen Punkten:

    So verlangt das chilenische Recht, von einigen Ausnahmen abgesehen, dass in einem Unternehmen mit mehr als 25 Mitarbeitern 85 Prozent der Angestellten chilenische Staatsbürger sind. Weiterhin sind Chiles Arbeitgeber dazu verpflichtet jeden Arbeitnehmer am Unternehmensgewinn zu beteiligen, gleichzeitig zahlen sie jedoch die geringsten Sozialversicherungskosten in ganz Lateinamerika.

    Für Arbeitnehmer hingegen ist das Arbeiten in Chile in den meisten Punkten vergleichbar mit dem in Deutschland  – außer in folgenden Punkten:

    Es existiert beispielsweise ein gesetzliches Mindesteinkommen in Höhe von monatlich 225.000 chilenischen Pesos (umgerechnet etwa 305 EUR). In Chile arbeiten heißt auch eine Höchstarbeitszeit von 45 Stunden pro Woche und die tägliche Arbeitszeit von maximal 10 Stunden einzuhalten.

    Es gilt ein gesetzlich geregelter Urlaubsanspruch von 15 Tagen pro Jahr.

    Mütter genießen Kündigungsschutz vom ersten Tag ihrer Schwangerschaft bis 1 Jahr nach der Geburt.

    Bei Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf Abfindung.

    Es gibt ein großes Angebot für Arbeitskräfte in Chile sowohl für einfache und niedrig bezahlte Jobs als auch für solche, die sich an qualifizierte Führungskräfte mit Spitzengehältern richten. Hingegen besteht ein Mangel an Facharbeitskräften mit Qualifikationen und Gehaltsvorstellungen auf der mittleren Managementebene.
    Bei der Suche nach Jobs in Chile sind Zeitungsanzeigen wie in Deutschland eher unüblich. Bei der professionellen Stellenvermittlung von Spitzenkräften beanspruchen Unternehmen häufig die Dienste von Headhuntern.


    Wenn Sie in Chile arbeiten möchten oder dies bereits konkret ins Auge gefasst haben, beachten Sie auch die Visa- bzw. Einreisebestimmungen Chiles.




    Mehr interessante Informationen zum Arbeitsrecht in Chile finden Sie in unserem Blog:

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